Generative KI und Datenschutz: Der EDÖB gibt Orientierung

EDÖB Datenschutztag
[29.01.2026] Wenn personenbezogene Daten bearbeitet werden, ist das DSG unmittelbar anwendbar.

Es ist keine juristische Sensationsmitteilung, aber man kann es nicht oft genug wiederholen. Bei der Bearbeitung von Personendaten, ob jetzt mit oder ohne KI, gilt das DSG. Und wer das im europäischen Kontext bearbeitet, für den gilt die deutlich schärfere DSGVO. Spannend: Der EDÖB stellt (erneut) auf die Transparenz ab, dass Personen erkennen müssen, ob sie mit einer KI zu tun haben…diese Transparenz dürfte bisher nicht immer bestehen.

Am 28. Januar war internationaler Datenschutztag. Auf der Konferenz stellte Joël de Montmollin, Leiter des Bereichs Gesundheit, Arbeit und Bildung, die Sichtweise des EDÖB in Bezug auf generative KI sowie Erfahrungen in diesem Bereich vor.

„Zunächst hob er folgende Unterscheidung hervor: (Generative) KI als solche unterliegt weder dem DSG noch der Zuständigkeit des EDÖB. Dies ändert sich jedoch, sobald personenbezogene Daten bearbeitet werden. Das technologieneutral formulierte DSG wird dann direkt anwendbar. Beim Einsatz von KI wird insbesondere der Grundsatz der Transparenz bedeutend, der eine notwendige Voraussetzung für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist: Die betroffenen Personen müssen insbesondere erkennen können, ob sie es mit einer KI zu tun haben und eruieren können, wie die Daten ihrer Prompts verwendet werden könnten.“

🔍 Die Meldung zum nachlesen: https://www.edoeb.admin.ch/de/datenschutztag-2026

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