US-Supreme-Court zum Urheberschutz

[03.03.2026] Nunmehr auch der US-Supreme-Court: Ein allein mit einer KI hergestelltes (Kunst-)Werk geniesst keinen Urheberrschutz.

▶️ Am 13. Februar 2026 entschied dass AG München in einer gut nachvollziehbaren Argumentation, dass ein rein mit KI erstelltes Werk (wie hier die Logos) keinen Urheberschutz geniessen – siehe Beitrag.

▶️ Am 2. März 2026 hat der US-Supreme-Court einem Verfahren bestätigt, dass AI-Maschinen kein Urheberrecht an einem autonom generierten Werk beanspruchen können. Der Computerwissenschaftler (und Künstler?) Stephen Taler wollte für das Werk „A Recent Entrance to Paradise“ die KI als „artwork’s sole author“ und sich selbst als „work’s owner“ beanspruchen. Hat den US-Supreme-Court aber nicht überzeugt, wie Reuters berichtet. https://lnkd.in/eUH7Gk3W

💻 IT-FACHANWALT: „Urheberschutz für KI generierte Inhalte sind schon möglich und auch erforderlich, um Lizenzen zu erteilen. Denn ohne Urheberrecht keine Nutzungslizenz. Erforderlich ist aber eine menschlich-geistige Schöpfung wie auch eine gewissen Kreativität („Schöpfungshöhe“). Allein durch KI, KI-Agenten oder Roboter geschaffene Werke geniessen zu Recht keinen Urheberschutz – aber das kann sich in der Zukunft durchaus ändern, wenn der Gesetzgeber das will.“

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