[13.05.2026] Wer haftet für die falsche Auskunft eines Chatbots auf einer Webseite? Darüber wird demnächst der (deutsche) Bundesgerichtshof entscheiden. Aktuell hatte das OLG Hamm über eine Unterlassungsklage zu entscheiden
🇩🇪 Das OLG Hamm (12. Mai 2026, Az. 4 UKl 3/25) hatte über einen Fall zu entscheiden, indem der auf einer Arztwebseite eingebundene Chatbot falsche Auskünfte über die Facharzteigenschaft gab. Das sei, so das OLG, eine irreführende Falschangabe, die dem Betreiber der Webseite zuzurechnen sei. Dies gilt auch dann, wenn der Chatbot mit den zutreffenden Daten programmiert worden sei. (Link zu Medienmitteilung: https://www.justiz.nrw/presse/2026-05-12)
🇨🇭 Für die Schweiz ist mir kein Urteil bekannt, erinnert sei aber an den Ricardo-Chatbot, der eine falsche Auskunft gab. Ricardo verwies aber auf deren Nutzungsbedingungen und forderte die Verkaufsprovision. (Link zur Presseberichterstattung: https://www.beobachter.ch/gesetze-recht/wenn-der-ricardo-chatbot-halluziniert-824225)
💻 IT-FACHANWALT: Das Thema Haftung für fehlerhafte KI-Aussagen wird uns zukünftig stärker beschäftigen. Einerseits schliessen die LLM-Anbieter ihre eigene Haftung weitreichend aus. Auf der anderen Seite dürfte es für Website-Betreiber technisch schwierig sein, zu gewährleisten, dass sämtliche Angaben eines Chatbots zutreffend sind. Richtig dürfte sein, dass wer diese Technik einsetzt, über Zurechnung dafür auch haftet. Wie weit diese Zurechnung geht, wird hoffentlich demnächst der BGH entscheiden.
Für Website-Betreiber gilt: KI-Nutzungsbedingungen und Disclaimer sollten zwingend eingesetzt werden.