Bundesnetzagentur und BaFIN werden zuständige nationale Behörden nach dem AI-Act

[12.02.2026] Bundesnetzagentur und BaFIN werden in Deutschland zuständige nationale Behörden nach dem AI-Act. Und was sonst noch im „KI-MIG“ steht 👇

„KI-MIG“ ist die Abkürzung für KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz, welches am 11. Februar vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Die Beschlussfassung im Bundestag und das Inkrafttreten stehen noch aus. Der Regierungsentwurf (PDF).

✅ Zuständige Behörden für die Marktüberwachung werden die Bundesnetzagentur (BNA) und im Kredit- und Finanzdienstleistungsbereich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFIN).

✅ Zuständige Behörde für Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen werden die bisherigen Behörden, die im Anhang 1 Abschnitt A notifizieren, die z.B. auch schon nach Maschinen-VO zertifizieren.

✅ Zentrale Anlaufstelle für die EU-Kommission nach Art. 70 AI-Act wird die Bundesnetzagentur.

✅ Jeder hat das Recht, Beschwerden wegen Verstoss gegen den AI-Act einzureichen. Die Zentrale Beschwerdestelle wird bei der BNA eingerichtet.

✅ Die BNA soll auch für „innovationsfördernde Massnahmen“ zuständig sein, so z.B. Anleitungen zur Anwendung des AI-Acts, Vernetzung und Durchführung von Sensibilisierungs- und Schulungsmassnahmen.

✅ Die BNA errichtet und betreibt mindestens ein KI-Reallabor nach Art. 57 und 58 des AI-Acts. Die näheren Einzelheiten kann das Digitalisierungsministerium durch Rechtsverordnung regeln oder an die BNA übertragen.

❌ Auch das Hinweisgeberschutzgesetz wird geändert und gilt dann auch für Meldungen wegen Verstoss gegen den AI-Act. Damit können auch unternehmensinterne Verstösse gegen den AI-Act nach HinSchG vertraulich gemeldet werden

💰 Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Umsetzung des KI-MIG wird mit ca. 50 Mio EUR, der einmalige Aufwand mit 5 Mio angegeben

it-fachanwalt.ch IT-FACHANWALT Sven Kohlmeier: Für die Unternehmen gut ist, dass die bisherigen Notififzierungstellen für Konformitätsbewertungen (z.B. nach MaschinenVO) auch für die Umsetzung des AI-Acts zuständig sind. Damit wird eine einheitliche Rechtsanwendung gewährleistet, zumal die bisherigen Stellen bei der Zertifizierung nach EU-Recht erfahren sind. Wir hatten dies bereits im Sandbox-Projekt des Kanton Zürich mit Raphael von Thiessen angetönt: Eine einheitliche Zertifzierungsstelle auch nach AI-Act bringt Rechtsklarheit bei der Umsetzung des AI-Acts und vereinfacht die Zertifizierungsaufwände für Unternehmen.

Hinzu kommt: Die EU-Kommission plant mit dem Digitalen Omnibus eine Überarbeitung des AI-Acts.

🔍 Quelle und weitere Informationen: https://bmds.bund.de/service/gesetzgebungsverfahren/gesetz-zur-durchfuehrung-der-ki-verordnung

Behörden und Inkrafttreten nach AI-Act

1500 und 1250 EUR für Datenschutzverstoss? Das gibt es nur mit der DSGVO
EDÖB: Deaktivierung von Marketing-Massnahmen mit 1-Klick-Lösung

Weitere Artikel

Nach oben