[27.03.2026] Bereits zum Dritten mal fand die Konferenz „KI-Regulierung in der Schweiz“ der
Universität St.Gallen (HSG) in Zürich statt. Meine Take-Aways und Zusammenfassung, was für CH zu erwarten ist:
1️⃣ Viktor Mayer-Schoenberger mit einem super kurzweiligen „Seminar“, ob KI überhaupt reguliert werden kann. Der AI-Act will zu viel und hat überbreite Zwecke, gleicht dem Giesskannenprinzip (kann ich nur zustimmen). Automatisierung habe nicht zu weniger Recht geführt (siehe z.B. Mahnverfahren). Lernende KI sei immer konservativ, da es nur aus Daten der Vergangenheit nutzt. Letztlich braucht es aber den Menschen als „human agency“ um Entscheidungsoptionen zu formen, anstelle einer Letztentscheidung. KI sei daher ein guter strategischer Counterpart für uns Menschen.
2️⃣ Sabrina Konrad gab ein Update über KI und Urheberrecht. Gesetzlich klargestellt werden könnte, dass die Verwendung von Werken in KI urheberrelevant ist. Zur Rechtewahrnehmung könnte es ein Modell geben, dass Rechteinhaber mit Schweizer KI-Anbietern individuelle Lizenzen erwerben, während es bei ausländischen Anbietern eine kollektive Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaft geben könnte. Bei Änderungen im Urheberrecht könnte es eine Review-Klausel geben.
3️⃣ Susanne Kuster und Jonas Zaugg gaben einen Einblick zur Umsetzung der KI-Konvention in der Schweiz und den geplanten Schlüsselmassnahmen (siehe Foto). Anpassungen kann es insbesondere beim Thema Transparenz geben, z.B. durch Informations- und Etikettierungspflichten, Dokumentationspflichten, Öffentlichem Register für KI-Systeme mit hohem Risiko und Regelungen für Automatisierte Einzelentscheidungen. Punktuelle Anpassungen kann es im Bereich Diskriminierungsrisiken geben. Der Datenschutz könnte verbessert werden, wo Entscheidungen schwergewichtig mit KI getroffen werden. Es wird keine umfassende Produkteregulierung (wie beim AI-Act) geben. Der Grundansatz wird auch auf Risikobasierung abstellen.
💻 IT-FACHANWALT Sven Kohlmeier: Alles im allem zeigte die Konferenz, dass die Schweiz konsequent den Weg geht, punktuelle Anpassungen vorzunehmen und insbesondere nicht den AI-Act als Swiss-Finish zu übernehmen. Die Wirtschaft wird es freuen, Schweizer Innovationsfreude soll nicht durch Regulierung abgewürgt werden. Aber spätestens wenn in die EU exportiert wird, trifft man doch wieder auf Regulierung – wenngleich der AI-Act gerade mit dem Digitalen Omnibus angepasst und entschlackt wird.
Danke an das Team von Law & Tech Lab, University of St. Gallen und allen Referierenden und Teilnehmenden für diesen inspirierenden Tag.
Das vollständige Programm der KI-Konferenz 2026 und weitere Informationen auf der Webseite der HSG.