[02.02.2026] Schnell ist der Beitrag bei Social-Media erstellt, mit Musik unterlegt und gepostet. Aus Urheberrechtssicht ist die Rechtslage klar. Wer kein Nutzungsrecht hat, kann – eine deutsche Besonderheit – kostenpflichtig abgemahnt werden. Unterlassungserklärung, Schadensersatz, Rechtsanwaltskosten – mir liegen Forderungen von über 5000 EUR für einen Post vor. Von den Abmahnungen betroffen sind auch Schweizer Unternehmen gerade in der Deutschschweiz, weil die Anwälte natürlich ihre deutschen Schreiben nutzen können. Und gerade bei geschäftlichen Accounts ist die Ermittlung der Anschrift relativ einfach.
❌ Die Musiknutzung ist bei Social-Media-Musik idR nur für die PRIVATE Nutzung eingeräumt, nicht für die geschäftliche Tätigkeit (siehe hierzu auch die GEMA „Instagram das ist erlaubt: https://www.gema.de/de/w/instagram-das-ist-erlaubt)
IT-FACHANWALT-HINWEISE:
✅ Die Unterlassungserklärung niemals ungeprüft unterzeichnen. Diese stellt einen Vertrag dar und ist 30 Jahre wirksam und oftmals zu weitreichend.
✅ Klagezustellung und Zwangsvollstreckung eines deutschen Urteils in der Schweiz ist für die Rechteinhaber aufwendig. Daher kann bei Schadensersatz- und RA-Kosten oftmals durch anwaltliche Verhandlungen eine Reduzierung erreicht werden, auch mit Meidung der Abgabe einer Unterlassungserklärung.
✅ Da der Beitrag auch in Deutschland abrufbar ist, gilt deutsches Urheberrecht und der sog. „fliegende Gerichtsstand“, d.h. jedes Gericht in Deutschland kann angerufen werden.
✅ Im geschäftlichen Umfeld nutzt bitte nur selbst erstellte Musik (z.B. mit KI erstellt) oder Musik, die lizenzgebührenfrei genutzt werden kann. Checkt das vor einem Post ab.
✅ Was geschäftlich und was privat ist, kann im Zweifel strittig sein. Posts von einem Geschäfts-Account oder mit geschäftlichem Bezug könnten aber nicht mehr Privat sein.
✅ Die Rechteinhaber ermitteln die Rechtsverletzung mittels spezialisierter Ermittlungsunternehmen. Daher prüft auch frühere Posts, ob ihr dort Musik verwendet habt. Auch das wird gerne abgemahnt…
Die schöne neue Social-Media-Welt zieht auch immer die an, die ein „Geschäftsmodell“ wittern. Materiell sind die Rechteinhaber wohl im Recht, wenn ihre Werke ohne Nutzungslizenz genutzt werden. Das „Abmahnungs-Geschäftsmodell“ taucht in meiner Tätigkeit in den letzten Jahr(zehnt)en immer wieder auf und ist hoch lukrativ…das muss man nicht mit einem Musik-Post unterstützen 😤
Einen ausführlichen Beitrag zu Abmahnungen aus Deutschland findet ihr hier: Was tun bei Abmahnungen aus Deutschland