[12.10.2026] Kein Verstecken hinter KI-Halluzination. Das Landgericht Achen verurteilt Google zur Unterlassung unzutreffender Behauptungen über einen Arzt im KI-Modus.
Nach dem Landgericht München (28.05.2026, 26 O 869/26) hat nun auch das Landgericht Aachen (24.09.2026, 8 O 268/26) für falsche Aussagen seiner KI-Suche haftet.
➡️ Bei dem vor dem Landgericht München geführten Verfahren ging es um ein Verlagshaus, bei dem die KI-Suche in der Übersicht mit KI dem Verlag unseriöse Geschäftspraktiken und Abo-Fallen vorwarf. Wir haben den Fall auch im 80. Podcast der Digitale Gesellschaft besprochen. Den vollständigen Entscheid des Landgerichts München gibt es hier: (Link: bayern.recht ).
➡️ Das Landgericht Aaachen verurteilte Google im Eilverfahren zur Unterlassung von falschen Behauptungen über einen Arzt. Die KI behauptete in der Darstellung unzutreffend, dass der Arzt wegen sexueller Nötigung seiner Sekretärin verurteilt wäre und im Rahmen eines arbeitsrechtlichen Vergleiches eine sechsstellige Abfindung erhalten habe. Das war falsch und halluziniert. Die Äusserungen in der KI-Übersicht seien Google zuzurechnen und Google haftet als Störer, da Google auch eine Prüfung der Angaben möglich sei. Über den Entscheid – Volltext liegt noch nicht vor – berichtet beck-aktuell.de.
🖥️ IT-FACHANWALT: Das ist soweit bekannt der zweite Entscheid, der die Richtung zur Haftung von KI-generierten Inhalten vorgibt. Wer falsche Behauptungen mittels KI-generierter Inhalte aufstellt, kann sich nicht dahinter verstecken, für die algorithmisch erstellten Inhalte nicht verantwortlich zu sein. Die Haftung von Google ergibt sich aus der sogenannten „Störer-Haftung“. Damit könnte sich eine Rechtsprechung fortsetzen, wie wir diese bereits von der Suchmaschinen-Rechtsprechung kennen: Suchmaschinene müssen zwar nicht proaktiv und anlasslos Inhalte prüfen, aber bei Kenntnis tätig werden. Anderfalls besteht die Störer-Haftung. Diese Rechtsprechung scheint mir für KI-generierte Inhalte durchaus übertragbar.