Hoffnung für Abgemahnte wegen Musiknutzung bei Social-Media?

[09.10.2026] Es betrifft viele Unternehmer auch in der Schweiz …ein neues Urteil des Landgerichts Frankfurt bringt Hoffnung. Ein Schadensersatz wegen der Nutzung von Musik in einem Social-Media-Post wurde abgelehnt.

Als Abmahnindustrie werden etwas unfreundlich oder despektierlich die Kanzleien bezeichnet, die für Rechteinhaber strukturiert Abmahnungen versenden…aktuell offenbar besonders beliebt für die Musiknutzung in Social-Media-Inhalten.

❗ Ihr habt einen Clip erstellt und hinterlegt diesen mit Musik? Dann bitte aufpassen!! Denn die Social-Media-Anbieter gewähren nur für die Privatnutzung eine Nutzungslizenz, nicht aber für die geschäftliche Nutzung. Daher sollten Unternehmen keine Musik aus der bereitgestellten Musikbibliothek nutzen, wenn keine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen ist. Ein neues Urteil macht Hoffnung:

✅ Das LG Frankfurt (09.09.2026, Az. 2-06 O 424/25) hat entschieden, das für die Schätzung des Schadensersatzes bei unerlaubter Musiknutzung (hier bei Tik-Tok) eine Grundlage bestehen muss. Auch kann der Rechteinhaber nicht unter Bezugnahme auf eine individuelle Preisaushandlung nach Belieben einen Wert für den Schadensersatz festlegen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

✅ Bereits im November 2025 hatte das OLG Köln (14.11.2025, 6 U 96/24) entschieden, dass das deutsche Urheberrecht nicht uferlos sei und ein hinreichend wirtschaftlich relevanter Inlandsbezug vorliegen müsse, auch wenn eine Internetseite (hier aus der Schweiz) weltweit aufrufbar sei.

🖥️ IT-Fachanwalt-Einschätzung: Tatsächlich erleben wir gerade wieder eine Welle von Abmahnungen wegen Musiknutzung von Social-Media. Dies betrifft auch viele Schweizer Unternehmen, die aus Deutschland abgemahnt werden. Die zitierten Entscheidungen geben jedenfalls etwas Verhandlungsspielraum in der Argumentation gegenüber den Rechteinhabern. Die Entscheidung des LG Frankfurt a.M. ist für mich nachvollziehbar, oftmals werden Phantasielizenzgebühren verlangt. Aus meiner Erfahrung empfehle ich bei einer Abmahnung niemals ungeprüft die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sondern anwaltlich Verhandlungen zu führen. Dies muss natürlich effizient durch einen spezialisierten Anwalt erfolgen, damit die Anwaltskosten nicht höher sind als der Schadensersatz. Zu erwarten ist jedoch, dass Rechteinhaber das LG Frankfurt und das OLG Köln bei einer Klage nicht mehr anrufen werden – es gilt der sog. fliegende Gerichtsstand, d.h. der Rechteinhaber kann sich das Gericht aussuchen.

🔍 Urteil LG Frankfurt: externer Link www.hessenrecht.de
🔍 Urteil OLG Köln: externer Link www.justiz.nrw.de

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